Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Mit dem Betreten des Pader-Bini Landes werden die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Benutzung durch den Besucher (Kinder, Eltern, sonstige Begleitpersonen) anerkannt und ausdrücklich Gegenstand des Benutzungsvertrages. Vertragspartner des Besuchers ist die Pader-Bini Land GmbH, im folgenden Pader-Bini Land genannt.

1. Die Benutzung aller angebotenen Einrichtungen und Geräte erfolgt auf eigene Gefahr der Besucher und erfordert Rücksichtnahme auf andere Besucher, unberührt der Verpflichtung des Pader-Bini Landes, sämtliche Einrichtungen und Geräte in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Die an den Geräten angeschriebenen Regeln sind zu beachten.

2. Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Homepage oder dem Aushang an der Kasse. Es liegt im Ermessen des Betreibers oder des zuständigen Personals an stark frequentierten Tagen den Zutritt weiterer Besucher, aus Sicherheitsgründen, einzuschränken.

3. Kindern ist der Besuch des Pader-Bini Landes nur in Begleitung Ihrer Eltern oder einer aufsichtspflichtigen Person gestattet, es sei denn, das Kind hat das 8. Lebensjahr vollendet und die Eltern haben ausdrücklich auf dem dafür vorgesehenen Formular ihr Einverständnis mit dem Besuch des Kindes ohne die Begleitung eines Aufsichtspflichtigen erklärt. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf das Pader-Bini Land oder dessen Personal findet nicht statt. Das Personal des Pader-Bini Land ist für die Beaufsichtigung der Kinder nicht verantwortlich. Die Begleitperson versichert außerdem, dass den Kindern die Nutzung aller Spielmöglichkeiten im Pader-Bini Land gestattet ist. Bei einem Unfall ist es dem Betreiber gestattet, den Notarzt auch ohne vorhergehende Benachrichtigung der Begleitperson zu verständigen.

4. Eltern bzw. aufsichtspflichtige Personen haften für Ihre Kinder und sind sowohl für entstandene Schäden an der Einrichtung und den Geräten, als auch für Personen- und Sachschäden bei Dritten verantwortlich.

5. Das Pader-Bini Land oder dessen Personal haftet für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Pader-Bini Land haftet nicht für selbst verschuldete Unfälle der Besucher, insbesondere nicht für Schäden, die auf eigener unsachgemäßer Behandlung und/oder Handhabung der Geräte und/oder Spieleinrichtungen beruhen und/oder durch andere Besucher verursacht werden. Auch im Falle von höherer Gewalt und Zufall sowie Mängeln, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfaltspflicht nicht sofort erkannt werden, haftet Pader-Bini Land nicht.

6. Der Spielbereich des Pader-Bini Land darf nicht mit Schuhen, sondern nur mit Socken oder Strümpfen mit rutschfesten Sohlen betreten werden. Das Spielen ohne Socken oder Strümpfe ist aus sicherheitstechnischen und hygienischen Gründen ausdrücklich verboten.

7. Zur Sicherheit aller Besucher dürfen Behälter und Gegenstände aus Glas sowie eigenes Spielzeug im Spielbereich nicht benutzt werden. Scharfe, spitze oder sonstige gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden. Die Begleitperson hat darauf zu achten, dass alle Kinder die Spielgeräte nur ohne Hals- und Armketten oder – bänder benutzen. Auch ist darauf zu achten, dass mögliche Ketten an Hosen, Bänder an Pullovern oder dergleichen vor dem Spielen entfernt werden.

8. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet ist. Ausgenommen davon sind Baby- und Allergikernahrung. Im gesamten Spielbereich ist der Verzehr von Speisen und Getränken nicht gestattet.

9. Im Pader-Bini Land besteht Rauchverbot.

10. Für Beschädigungen an der Kleidung der Besucher, die bei der Benutzung der Spielgeräte entstehen, haftet Pader-Bini Land nicht. Ebenso von der Haftung ausgeschlossen sind Garderobe, mitgebrachte Gegenstände, Geld und sonstige Wertsachen.

11. Sämtliche Einrichtungen des Pader-Bini Landes sind pfleglich zu behandeln. Bei Missbrauch, schuldhaften Verunreinigungen, Beschädigung oder Verlust entliehener Sachen haftet der Besucher für den entstandenen Schaden. Dieser ist dem Personal unverzüglich anzuzeigen.

12. Den Anweisungen des Personals ist im Interesse von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Pader-Bini Land Folge zu leisten. Das von der Geschäftsführung hierzu bevollmächtigte Personal übt das Hausrecht innerhalb des Pader-Bini Landes aus. Es ist befugt, Besucher, die die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden, andere Besucher belästigen, gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen oder den Anordnungen des Personals nicht Folge leisten, aus dem Pader-Bini Land zu verweisen. Wird der Besucher wegen Verstoßes gegen die hier genannten Regeln der Halle verwiesen, erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises.

13. Der Zutritt zum Pader-Bini Land ist nicht gestattet für Personen mit ansteckenden Krankheiten und/oder offenen Wunden sowie Personen unter Alkoholeinfluss.

14. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

15. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Paderborn. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist vielmehr so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit zulässig, erreicht wird.

  • Die Paderbini-Besucherampel

    Zurzeit keine Einlass-Beschränkungen!